Die Schulordnung

Diese Schulordnung soll dazu beitragen, dass sich in unserem Schulleben alle Personen möglichst frei entfalten können, partnerschaftlich miteinander umgehen und ihre Aufgaben in einer angenehmen Atmosphäre wahrnehmen.

In dieser Schulordnung kann nicht alles aufgezählt werden, was zu einem vernünftigen Miteinander beiträgt. Um Beispiele und Anregungen zu geben, werden hier einige verbindliche „Spielregeln“ festgelegt. Daher können die folgenden Punkte jeder Zeit ergänzt oder geändert werden.

 

A   Wir nehmen aufeinander Rücksicht.

  • Um Verletzungen und Beschädigungen zu verhindern, ist es notwendig, das Drängeln und Herumtoben zu vermeiden. Das gilt in besonderem Maße vor Türen, im Treppenhaus, in der Cafeteria, im Getränkebereich und an der Bushaltestelle.
  • Bei Konflikten, die untereinander nicht friedlich ausgeräumt werden können (z. B. körperliche Angriffe oder schwere Beleidigungen), sind die Aufsicht führenden Lehrkräfte oder die ausgebildeten Streitschlichter Ansprechpartner. Wer zuschaut, ohne einzugreifen oder Hilfe zu holen, unterstützt die „Täter“.
  • Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie werden sofort nach der Benutzung und nach dem Händewaschen verlassen. Verstöße gegen diese Bestimmung können mit Ordnungsmaßnahmen bestraft werden.
  • Ballspiele, Laufen, Inliner fahren o. ä. sind im Schulgebäude nicht erlaubt.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Schülersekretariat (Wertsachen) abgegeben, damit sie der Besitzer dort wieder abholen kann.
  • Das Mitbringen von Spielekonsolen ist untersagt.
  • Jegliches Abspielen von Musik über Lautsprecher zur privaten Nutzung ist auf dem Schulgelände verboten, damit die Schulgemeinschaft nicht gestört wird.

 

B   Wir gestalten unsere Schule so, dass wir uns in ihr wohl fühlen können.

  • Alle tragen zur Ausgestaltung der Schulräume bei.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sind für die Sauberkeit in der Schule verantwortlich.
  • Jede Klasse sorgt regelmäßig für die Sauberkeit in ihrem Klassenraum. Zum Reinigungsdienst gehört, dass täglich gefegt wird und die Abfalleimer in die Container (in den großen Pausen/Meldung bei den Hausmeistern) entleert werden.

Der Reinigungsdienst in den Klassen ist grundsätzlich in der zweiten großen Pause von zwei Schülerinnen oder Schülern, deren Namen im Klassenbuch oder in einem ausgehängten Reinigungsplan notiert sind, zügig zu erledigen.

  • Bei Unterrichtsschluss: Die Tafel ist geputzt, der Raum ist gefegt, Fenster und Türen sind geschlossen, die Stühle sind hoch gestellt und das Licht ausgeschaltet. Diese Regelung gilt auch für Gruppen, die zu „Gast“ in anderen Klassenräumen sind.
  • Bei mutwilliger Beschädigung oder Beschmutzung werden die Verursacher zur Wiedergutmachung herangezogen.
  • Um Verunreinigungen in den Fach- und Klassenräumen zu vermeiden, ist das Mitbringen von Permanent-Stiften und Flüssiglackstiften verboten.

 

C   Für den Unterrichtsbeginn und die Pausen gelten besondere Regelungen:

Schülerinnen und Schüler dürfen in der Schule nicht längere Zeit ohne Aufsicht durch Erwachsene sein. Diese Vorschrift sichert den Eltern zu, dass ihr Kind unter einem gewissen Schutz steht, solange es sich in der Schule aufhält.

  • Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollten grundsätzlich mit dem Bus zur Schule kommen. Für Privatfahrzeuge gibt es besondere Abstellplätze; für diese besteht aber kein Versicherungsschutz.
  • Sobald die Schülerinnen und Schüler eintreffen, begeben sie sich in ihren Klassenraum oder sie warten vor dem Fachraum, in dem der Unterricht erteilt wird.
  • Nach Unterrichtsschluss wird die Schule im Regelfall verlassen.
  • Die Schule bietet in der 1./5. und 6. Stunde eine Randstundenbetreuung in den Ganztagsräumen (R. 00.44/00.43) an. Alternativ steht als Aufenthaltsraum die Cafeteria zur Verfügung. Ein Aufenthalt im übrigen Schulgebäude während dieser Zeit ist nicht gestattet

Pausenregelung für die Jahrgänge 5 – 9

  • Der Pausenbereich umfasst den gepflasterten Pausenhof, die Pausenhalle, die Cafeteria und den Freizeitbereich im Erdgeschoss, aber nur zu den Öffnungszeiten. Sofort nach Beendigung der Unterrichtsstunden wird der Pausenbereich aufgesucht.
  •  Die Toiletten außerhalb dieser Pausenbereiche können unmittelbar nach dem Klingeln zur Pause oder nach dem ersten Aufforderungsklingeln aufgesucht werden.
  • Bei Raumwechsel deponieren die Schülerinnen und Schüler ihre Taschen vor dem nächsten Unterrichtsraum. Bei Sport- und Schwimmunterricht warten die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Pause und begeben sich dann erst zu den Sportstätten.
  • In den Treppenhäusern und Fluren ist der Aufenthalt untersagt.
  • Die Klassenräume werden zu Beginn der ersten und dritten großen Pause von den zuletzt unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern ausnahmslos verschlossen.
  • Nach dem ersten Klingeln werden die Klassenräume, in denen anschließend Unterricht stattfindet, entweder von der Aufsicht führenden Lehrkraft oder von der verantwortlichen Fachlehrkraft aufgeschlossen.
  • Das Schulgelände (Schulgebäude, Pausenbereiche) darf von den Schülern der Sek I (Kl.5-10) während der Unterrichtszeit, also auch in den Pausen, nicht ohne schriftliche Genehmigung durch eine Lehrkraft verlassen werden. Diese Regelung schließt auch die Mittagspause (12.55 Uhr bis 13.30 Uhr) ein.
  • Angemessenes Verhalten in und am Bus und die Bestimmungen der Schwimm- und Sporthallenordnung sowie weitere Fachraumordnungen müssen beachtet werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer erläutern den Schülerinnen und Schülern die Benutzungsordnungen einzelner Fachräume.

 

Handyregelung

In unserer Schule herrscht kein Handy-Verbot, es wird aber erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler mit den Telefonen verantwortungsvoll umgehen und keine Personen in der Schulgemeinschaft durch sie belästigt werden.

  • Das Handy ist über die Schule nicht versichert.
  • Während der Unterrichtsstunden müssen alle Handys ausgeschaltet sein.
  • Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Handys außerhalb des Unterrichts nur in denausgewiesenen Schüler-Handyzonen benutzen. Zu diesen gehören das Außengelände und der Oberstufenaufenthaltsraum.
  • Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss damit rechnen, dass das Gerät eingezogen und im Sekretariat deponiert wird. Die Herausgabe erfolgt nur nach eindeutiger Willenserklärung durch die Erziehungsberechtigten in der 3. großen Pause. Nach dem dritten Verstoß erfolgt ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und der Schulleitung.

 

 

Stand: Mai 2020

 

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