Wirtschaft

Formal wird das Unterrichtsfach Wirtschaft durch das niedersächsische Schulgesetz §2 „Bildungsauftrag der Schule“ legitimiert, denn unter anderem sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden,

„sich im Berufsleben zu behaupten und das soziale Leben verantwortlich mitzugestalten“  (NschG §2, Abs. 1).

 

Demnach sollte klar sein, dass die Berufsorientierung zwar ein wesentliches Element des Faches Wirtschaft ist, aber ebenso zum Aufgabengebiet der gesamten Schule gehört (siehe Erlass „Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen“).

Die Schülerinnen und Schüler werden auf ihr zukünftiges Berufsleben vorbereitet, welches einen großen Teil ihres individuellen Lebensweges einnehmen wird. Bei der Planung bzw. Ausgestaltung werden die persönlichen Voraussetzungen des Einzelnen thematisiert.

Darum geht es im Wirtschaftsunterricht um die Herausbildung einer ökonomischen Entscheidungs- und Handlungskompetenz, die im Unterricht durch eine Verknüpfung von Fachwissen und fachspezifischen Methoden erworben werden soll.

 

In den Schuljahren acht bis einschließlich zehn setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit folgenden Themen auseinander:

  • Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Erwerbstätige im Wirtschaftsgeschehen
  • Ökonomisches und soziales Handeln im Unternehmen
  • Aufgaben des Staates im Wirtschaftsprozess
  • Ökonomisches Handeln, regional, national und international

 

Diese komplex erscheinenden Themengebiete werden im Unterricht mittels fachspezifischer Methoden so aufbereitet, dass die Lernenden in der Lage sind, sich selbstständig Fachwissen zu erschließen. Dazu gehören beispielsweise Expertenbefragungen, Erkundungen sowie Fallstudien, Internetrallyes und die Projektmethode.

 

Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Betriebspraktikums liegt außerdem in den Händen der Fach- bzw. Klassenlehrer.

 

Ebenso kann der Fachbereich Schülerfirmen initiieren, in denen Schülerinnen und Schüler weitere berufliche Erfahrungen sammeln und zugleich ihr Vorwissen anwenden sowie erweitern können.

 

 

Literatur

 

Schule und Recht in Niedersachsen. Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare: Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) §§ 1 – 31., abgerufen am 02.02.2011,

http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg1.htm

 

Niedersächsisches Kultusministerium: Erlass Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen.,abgerufen am 02.02.2011,http://www.mk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1893&article_id=6030&_psmand=8

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